Allgemeine Geschäftsbedingungen

AA 52011 ihb Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Version 2020.11


1. Die Preise
sind freibleibend und gelten, wenn nichts anderes angegeben wird, frei Birsfelden, ausschliesslich Verpackung und Montage. Für Expressbestellungen
werden Porto- und Verpackungskosten separat in Rechnung gestellt. Bei Kleinaufträgen wird ein Zuschlag erhoben. Die MwSt ist nicht inbegriffen. Neue
oder erhöhte Zölle, Transportkosten, Versicherungsprämien, Hafenabgaben oder andere ähnliche Kosten sowie auch Erhöhung geltender Arbeitslöhne,
Werkstoffkosten usw., Währungsänderungen und dergleichen, die nach Abgabe eines Angebots / Abschluss eines Abkommens hinzukommen und die
angebotene oder verkaufte Ware verteuern, sind vom Käufer zu übernehmen, was seine Gültigkeit auch im Falle von einem Kriegsausbruch behält.
Ursprungszeugnisse oder Rückverfolgbarkeit von Waren kann zudem nur bei Markenprodukten, zeitgleich mit der Auftragserteilung angeboten werden.
 
2. Zahlungsbedingungen
30 Tage nach Fakturadatum, netto ohne Skonto. Checkspesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Ausstellers. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
Verzugszins (üblicher Kontokorrentzinssatz plus 1%) sowie sämtliche Spesen, einschliesslich Inkassokosten sowie Honorare in Rechnung zu stellen.
 
3. Der Versand
geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ist bei der Bestellung die Versandart nicht erwähnt, bleibt die Wahl der Beförderung uns überlassen.
 
4. Verpackung
wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

5. Lieferzeit
wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Tage an gerechnet, an dem uns vollständige Angaben über die Ausführung der Bestellung zugekommen sind. Wir werden stets unser Möglichstes tun, um die versprochene Lieferzeit einzuhalten, müssen aber alle Ansprüche auf Entschädigung für verspätete Lieferung ablehnen. Wir behalten uns das Recht vor, den Kaufvertrag ohne Schadenersatz ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeit zu verlängern, falls Ereignisse höherer Gewalt, Notrecht, Pandemien, Arbeitsausstand, Aussperrung, oder andere Arbeitseinstellung, Betriebsabbruch, Maschinenschaden oder Feuer, Transporthindernisse, Kriege oder Blockade, entweder bei uns oder unseren Unterlieferanten entstehen, worin ein Land, von welchem die bestellte Ware / Halbfabrikate / Werkstoffe hätte angeschafft werden sollen, verwickelt wird, oder andere ausserhalb unserer Kontrolle liegende Ereignisse eintreffen sollten, deren Überwindung mit so grossen finanziellen Opfern verbunden sein würde, was billigerweise von uns oder unseren Unterlieferanten nicht verlangt werden kann, dass wir bei der Abgabe des Angebotes oder beim Abschluss des Abkommens damit hätten rechnen müssen. Das Angeführte gilt auch für nach Kriegsausbruch abgegebene Angebote und getroffene Abkommen.

6. Abrufaufträge
sind uns mindestens 6–8 Wochen vor dem gewünschten Lieferdatum zuzuleiten. Nur in diesen Fällen kann die Lieferzeit eingehalten werden. Bei Abrufaufträgen behalten wir uns vor, die nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abgenommenen Artikel nach Ablauf der Abruffrist zu liefern und zu berechnen. Dies gilt besonders im Falle von Sonderanfertigungen oder extra beschafften Waren. Fehlen besondere Vereinbarungen, sind Waren aus Abrufaufträgen innerhalb eines Jahres nach Bestelldatum zu beziehen.

7. Beanstandungen
müssen spätestens 8 Tage nach Empfang der Produkte/Leistungen eingereicht werden.

8. Umtausch und Rückgabe
Die Ware kann -nach vorhergegangener Abklärung- nur in ungeöffneter Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand zurückgenommen werden. Die Ware darf weder zusätzlich beschriftet, noch mit Positions-, Preis-, Stücklistennummern, Firmenklebern o.ä. versehen sein. Falsch gelagerte, oder falsch bestellte, d.h. auf Kundenwunsch extra durch Imhof Häusermann AG beschaffte Waren sind von Rückgabe und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

9. Erzeugnisse in Sonderausführung
Bei der Ausführung von Bestellungen auf Erzeugnisse in Sonderausführung behalten wir uns das Recht vor, bis zu 20% mehr oder weniger als die bestellte Anzahl zu liefern. Bei Sonderbefüllungen von Schmierstoffen trägt der Kunde die Verantwortung, stets aktuelle Herstellerangaben zur Verfügung zu stellen.

10. Gewährleistung
Für Lieferungen (sämtliche Handelsprodukte) und Leistungen (Services) von Unterlieferanten übernehmen wir die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen des betreffenden Unterlieferanten. Je nach Produkt oder Leistung fällt diese unterschiedlich aus, sodass wir uns nicht generell auf eine bestimmte Dauer festlegen können. Für produktetechnische Daten, sicherheitsrelevante Angaben sowie Konformitätserklärungen trägt der jeweilige Hersteller die alleinige Verantwortung. Der Kunde wiederum ist alleine dafür verantwortlich, bei Bedarf für aktuelle Datenblätter besorgt zu sein. Technische Beratungen von Imhof Häusermann AG haben jeweils einzig informellen Charakter und sind somit stets ohne Gewähr zu verstehen.

11. Gewährleistungsansprüche
Zwecks Feststellung des Umfangs der Beschädigung und der Richtigkeit der Ansprüche, sind uns solche Produkte, einschliesslich aller funktionsrelevanter Umgebungsteile und Betriebsstoffe, umgehend zur Verfügung zu stellen, damit eine Untersuchung zur Aufklärung des Sachverhaltes eingeleitet werden kann. In diesem Zusammenhang benötigte Ersatzteile werden, in Erwartung des Untersuchungsergebnisses, vorerst routinemässig geliefert und auch fakturiert. Werden wir ersatzpflichtig, so leisten wir anschliessend Gutschrift. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler oder Beschädigungen, die infolge äusserer Gewalt, schlechter Wartung, Überlastung, ungeeigneter Schmier-, Reinigungs- oder Kühlmittel, Wahl anwendungsspezifisch ungeeigneter Produkte, fehlerhafter Montage/Ausrichtung, natürlichem Verschleiss, oder anderer, ausserhalb unseres Zuständigkeitsbereiches liegender Ursachen entstanden sind. Ferner übernehmen wir keine Haftung für direkte und indirekte Schäden (bspw. Datenverlust bei plötzlichem Ausfall elektronischer Geräte) oder generelle Verluste (bspw. Umsatzrückgang/Gewinneinbussen, System- und/oder Produktionsausfälle), welche dem Käufer oder Dritten durch Dienstleistungs-, Werkstoff- oder Herstellerfehler erwachsen oder sonst wie bei irgendwelchem Gebrauch der durch uns vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen auftreten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist unser Rechtsdomizil. Wir haben indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Geschäftssitzes oder jedem anderen Gericht zu belangen.
 
Bei rechtlichen Fragen hat ausschliesslich die deutschsprachige Version Gültigkeit.